Aufgaben des Jobcenters

Neben dem Arbeitslosengeld II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden vom Jobcenter Dithmarschen Leistungen erbracht, die helfen sollen, die Hilfebedürftigkeit von Erwerbslosen nachhaltig zu verringern bzw. zu beenden.

Das Jobcenter muss dabei dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ folgen: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II hängt wesentlich davon ab, dass der Kunde bzw. die Kundin sich aktiv um die Integration in den Arbeitsmarkt bemüht und eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten annimmt.
 
Abhängig von den individuellen Erfahrungen und Kenntnissen des Kunden bzw. der Kundin und immer in Relation zu den aktuellen Bedingungen und Erfordernissen des Arbeitsmarktes kann das Jobcenter beispielsweise folgende Maßnahmen mit dem Kunden bzw. der Kundin erörtern:

  • Beratung und Vermittlung in Arbeit
  • Unterstützung der Eigenbemühungen bei der Arbeitssuche
  • Gewährung eines Eingliederungszuschusses als Impuls für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder Bildungsgutscheine für die berufliche Weiterbildung
  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
  • Betreuung durch eine Integrationsfachkraft oder einen Fallmanager bzw. eine Fallmanagerin
  • Schuldnerberatung
  • psychosoziale Betreuung
  • Suchtberatung

 Daneben gibt noch vieles mehr, was beim Beseitigen von Hindernissen helfen kann. Fragen Sie uns!