Bildung und Teilhabe

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wie werden die Leistungen erbracht?


Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wird Ihnen ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden Ihnen vom Jobcenter zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.

Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.

Antragstellung

Für die Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld ist für alle Leistungen (außer für die Lernförderung) kein gesonderter Antrag erforderlich. Sie müssen den Bedarf jedoch konkretisieren.
Antrag zur Lernförderung

Weitere Informationen für Anbieter von Bildung und Teilhabe finden Sie hier