
Bildung und Teilhabe
Seit 2011 bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mehr Geld.
Neben dem normalen Geld für den Lebensbedarf gibt es auch Geld für Bildung und für das Mitmachen im sozialen und kulturellen Leben.
Welche Hilfe gibt es?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bekommen zusätzlich zum normalen Geld extra Geld für Bildung und Teilhabe.
Für weitere Informationen kann das folgende Menü angeklickt werden.
Wir bezahlen Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler. Auch Kinder in Kindertagesstätten bekommen diese Hilfe.
Mehr Informationen bekommen Sie bei uns vor Ort.
Rufen Sie uns an: 0481 - 98 700.
Formular Schlussabrechnung Klassenfahrten (PDF zum Ausdrucken) (pdf, 77KB)
Schulausstattung für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler bekommen Geld für ihre Schulausstattung.
Am 1. August gibt es 116 Euro.
Am 1. Februar gibt es 58 Euro.
Das Geld soll helfen, Schulranzen, Sportzeug und Schulmaterialien zu kaufen.
Dazu gehören zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner und Hefte.
Wer bekommt das Geld?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine Schule besuchen.
Berufsschüler mit Ausbildungsgehalt bekommen das Geld nicht.
Was gehört zur Schulausstattung?
Schultasche, Sportzeug, Schreib- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Wie oft gibt es das Geld?
Zweimal im Jahr:
- 116 Euro am 1. August
- 58 Euro am 1. Februar
Muss man einen Antrag stellen?
Nein. Wer schon Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch bekommt, bekommt das Geld automatisch, wenn die Bedingungen stimmen.
Was ist wichtig?
Das Jobcenter kann eine Schulbescheinigung verlangen.
Manchmal will das Jobcenter auch sehen, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Deshalb bitte Kassenbelege aufbewahren.
Die Regeln für den Schülerverkehr im Kreis Dithmarschen stehen in einer besonderen Vorschrift.
Anträge für die Schülerbeförderung können Sie stellen bei:
SVG Südwestholstein ÖPNV Verwaltungsgemeinschaft
Ochsenzoller Straße 147, 22848 Norderstedt
Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite vom Kreis Dithmarschen (www.dithmarschen.de).
Manchmal brauchen Kinder Hilfe, um in der Schule besser zu werden.
Wenn die Schule allein nicht genug hilft, kann zusätzliche Lernförderung gegeben werden.
Wer bekommt diese Hilfe?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine Schule besuchen.
Berufsschüler mit Ausbildungsgehalt bekommen keine Lernförderung.
Was ist Lernförderung?
Das sind extra Förderangebote außerhalb der Schule.
Die Schule und andere Einrichtungen bieten oft kostenlose Hilfe an. Diese soll zuerst genutzt werden.
Nur wenn das Klassenziel (zum Beispiel Versetzung in die nächste Klasse) gefährdet ist und nur durch zusätzliche Lernförderung verbessert werden kann, gibt es diese Hilfe.
Für bessere Schulartenempfehlungen (z. B. Wechsel aufs Gymnasium) gibt es keine Lernförderung.
Wenn nötig, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Lernförderung.
Wie geht das?
Man muss die Lernförderung extra beantragen.
Dafür bekommt man einen Antrag. Die Schule bestätigt, in welchem Fach und wie lange die Hilfe gebraucht wird.
Ein Lehrer schreibt, dass das Klassenziel gefährdet ist und die Lernförderung hilft.
Dein Ansprechpartner beim Jobcenter entscheidet dann, ob es einen Gutschein für die Lernförderung gibt.
Wenn die Schule keine Empfehlung gibt:
Frag deinen Ansprechpartner im Jobcenter nach passenden Lernförderern in deiner Nähe.
Wichtig:
Die Wahl der Lernförderung muss mit dem Jobcenter abgesprochen werden.
Nach der Genehmigung bekommst du einen Gutschein.
Dein Kind gibt den Gutschein beim Nachhilfelehrer oder der Einrichtung ab.
Das Jobcenter bezahlt dann direkt die Lernförderung.
Wenn Ihr Kind in der Schule, Kita, Tagespflege oder im Hort mitessen will, können die Kosten dafür bezahlt werden.
So funktioniert es:
Sie stellen einen Globalantrag und sagen dem Jobcenter, dass Ihr Kind mitisst.
Dann bekommen Sie einen Berechtigungsgutschein.
Diesen Gutschein geben Sie beim Essen-Anbieter ab.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen jeden Monat 15 Euro.
Damit können sie zum Beispiel im Sportverein, beim Musikunterricht oder bei Freizeiten mitmachen.
Wer bekommt das Geld?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Was bedeutet „soziale und kulturelle Teilhabe“?
Das Geld hilft Kindern und Jugendlichen, Freunde zu finden und mitzumachen.
Sie können das Geld zum Beispiel für diese Dinge nutzen:
- Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder anderen Vereinen (z. B. Fußball)
- Musikunterricht oder andere künstlerische Kurse
- Kulturelle Angebote wie Museumsbesuche
- Freizeiten wie Pfadfinder oder Theatergruppen
Wie funktioniert das?
Sie müssen für jedes Kind extra beim Jobcenter einen Antrag stellen.
Am besten gleich zu Beginn der Bewilligungszeit, damit Ihr Kind das Geld voll nutzen kann.
Sagen Sie Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter, wenn Ihr Kind mitmachen möchte.
Das Jobcenter hat eine Liste mit passenden Angeboten.
Wenn dort nichts Passendes für Ihr Kind ist, können Sie auch eigene Vorschläge machen.
Das Jobcenter prüft dann, ob das Angebot geeignet ist.
Wie viel Geld gibt es?
Für 6 Monate bekommt Ihr Kind einen Gutschein über bis zu 90 Euro.
Das Geld kann für alle genannten Angebote genutzt werden.
Ihr Kind muss nicht sofort entscheiden, wofür es das Geld ausgibt.
Der Gutschein wird bei den Anbietern vorgezeigt.
Das Jobcenter bezahlt die Kosten direkt, solange das Geld noch reicht.
Anbieter, die Gutscheine annehmen:
- Für Ausflüge in Kitas und Schulen
- Für Lernförderung
- Für Mittagessen
- Für Teilhabeleistungen (soziale und kulturelle Angebote)