
Grundsicherungsleistungen
Die Grundsicherung nach dem SGBII unterstützt Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Leistungen nach dem SGBII setzen sich aus den Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.
Dazu kommen – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die aus Steuermitteln finanzierte Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung.
Viele Leistungen bleiben unverändert. Es gibt aber einige wichtige Änderungen. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte in verständlicher Sprache.
Arbeit hat VorrangWer arbeiten kann, soll möglichst schnell wieder eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen. Weiterbildungen bleiben wichtig. Sie sollen aber vor allem dann genutzt werden, wenn sie dauerhaft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Kurz gesagt: |
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Mitwirkung bleibt wichtig
Wer Leistungen erhält, muss bei der Klärung seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse mitwirken.
Benötigte Unterlagen sollten deshalb rechtzeitig eingereicht werden.
Kurz gesagt:
• Unterlagen vollständig einreichen.
• Änderungen rechtzeitig mitteilen.
• Rückfragen des Jobcenters beantworten.
Mehr digitale Angebote
Die neue Grundsicherung setzt stärker auf digitale Verwaltungsverfahren.
Viele Anliegen können bereits heute online erledigt werden – zum Beispiel über jobcenter.digital oder die Jobcenter-App.
Dadurch sollen Anträge schneller bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Für die Einrichtung der digitalen Zusammenarbeit bieten wir persönliche Termine an.
Weitere Informationen finden Sie hier.


Pflichtverletzungen
