Grundsicherungsleistungen

Die Grundsicherung nach dem SGBII unterstützt Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Leistungen nach dem SGBII setzen sich aus den Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.

Dazu kommen – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Das aus Steuermitteln finanzierte Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.

Weitere Informationen finden sie hier.