

"Ich möchte umziehen. Was ist zu beachten?"
Vor einem geplantem Umzug ist eine vorherige persönliche Vorsprache in der Eingangszone mit einem Mietangebot oder einem nicht - unterzeichnetem Mietvertrag notwendig.
Dort wird überprüft, ob die Miethöchstsätze eingehalten werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein triftiger Grund für den Umzug vorliegt. Sind alle Vorgaben erfüllt, kann dem Umzug zugestimmt werden.
"Ich ziehe ohne vorherige Zustimmung bzw. Kostenzusage des Jobcenters um. Mit welchen Nachteilen muss ich rechnen?"
"Kann ich für die Anschaffung von Möbeln bzw. Hausrat eine Beihilfe beantragen?"
Eine Beihilfe für die Anschaffung von Möbeln kann unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden:
Die Beihilfe für Möbel wird in der Regel in Form eines Gutscheins für das Gebrauchtmöbellager bewilligt.
Eine Beihilfe kann nicht gewährt werden, sofern vorhandene Möbel nicht mehr brauchbar sind oder nicht mehr passen.
"Ich muss aufgrund einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung an meinen Vermieter oder Energielieferanten zahlen. Gibt es hierfür eine Beihilfe?
Auf Antrag kann die Nachzahlung aus einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung übernommen werden.
Hierbei werden die tatsächlichen Kosten aus der Abrechnung mit den bei der Leistungsberechnung berücksichtigten Heiz- bzw. Betriebskosten verglichen. Sofern die Kosten der Unterkunft über den vom Kreis Dithmarschen festgelegten Höchstsätzen liegen, kann die Betriebskostennachzahlung nicht übernommen werden.
"Ich muss selbst für die Anschaffung und Finanzierung von Heizmaterial sorgen. Gibt es hierfür eine Beihilfe?"
Sofern Sie keine Heizkostenabschläge an Ihren Vermieter bzw. an einen Energieversorger zu zahlen haben, sondern selbst für die Beschaffung von Heizmaterial zuständig sind, kann eine einmalige Heizkostenbeihilfe bewilligt werden. Die Bewilligung erfolgt in der Regel jährlich zu Beginn der Heizperiode im September/ Oktober.
Mit der Heizkostenbeihilfe werden lediglich die reinen Heizkosten abgedeckt. Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung sind aus den monatlichen Regelleistungen zu finanzieren.
Vordrucke:
Vermieterbescheinigung
Veränderungsmitteilung
Gemäß § 22 Abs. 2 SGB II ist der kommunale Träger zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Zunächst müssen Sie beachten, dass jeder Umzug vom Jobcenter Dithmarschen geprüft und die Zusicherung erteilt werden muss, wenn Kautionsdarlehen, Umzugsbeihilfen und Nachzahlungen von Betriebskosten begehrt werden.
Zunächst muss ein Umzugsgrund vorliegen. Als Umzugsgrund wird anerkannt:
Kosten der Unterkunft (Stand Aug.2011)
| Dithmarschen | Heide | Brunsbüttel |
Büsum | |
| Personen im Haushalt |
Dithmarschen (ohne Heide, |
Büsum, Büsumer Deichhausen, Hedwigenkoog, Oesterdeichstrich, Westerdeichstrich und Warwerort |
||
| Höchstbetrag € | Höchstbetrag € | Höchstbetrag € | Höchstbetrag € | |
| Junge Volj. | 193,00 | 242,00 | 218,00 | 218,00 |
| 1 | 276,00 | 346,00 | 311,00 | 311,00 |
| 2 | 324,00 | 373,00 | 349,00 | 349,00 |
| 3 | 379,00 | 417,00 | 369,00 | 398,00 |
| 4 | 421,00 | 449,00 | 413,00 | 435,00 |
| 5 | 457,00 | 477,00 | 453,00 | 467,00 |
| Für jede weitere Person | 36,00 | 28,00 | 40,00 | 32,00 |